Kinderbetreuungsgeld NEU

Mehr Wahlfreiheit für Eltern

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld soll ein Anreiz speziell für gut qualifizierte und besser verdienende Frauen sein, um leichter „Ja" zu Kindern zu sagen. Durch die Nettoersatzrate von 80 Prozent des Letztbezuges sollen aber auch mehr Väter motiviert werden, bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben. Zusätzlich wurde auch eine Härtefallregelung für Alleinerziehende geschaffen, die eine wirkliche Hilfe sein wird. Alleinerziehende und besonders Frauen, die in akut schwierigen Situationen sind, erhalten in bestimmten Fällen in allen Bezugsvarianten zusätzlich zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld.

 

Bisherige Möglichkeiten zum Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
1.      30 + 6 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 436 Euro

2.      20 + 4 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 624 Euro

3.      15 + 3 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 800 Euro

NEU: Pauschalvariante

4.      12 + 2 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 1.000 Euro

NEU: Einkommensabhängige Variante

5.      12 Monate + 2 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner)

Bezug von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens (mindestens 1.000,- € und maximal 2.000,- € pro Monat); Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist möglich.

NEU: Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze bei allen Pauschalvarianten

Als Alternative zur bestehenden Zuverdienstgrenze von 16.200,- € pro Jahr, wird bei allen Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3, 12+2) ab 1. Jänner 2010 auch ein relativer Zuverdienst von 60 Prozent des letzten Einkommens möglich sein.

Die Vorteile dieses neuen Modells liegen auf der Hand:
·         besser verdienende Frauen und Männer haben weniger Verdienstentfall.
·         Eltern können rascher wieder ins Berufsleben einsteigen. Wesentlicher Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
·         Auch Väter erhalten dadurch einen stärkeren finanziellen Anreiz für eine Karenzzeit.

NEU: 50 Prozent Zuschlag des Grundbetrages bei Mehrlingsgeburten

In jeder Pauschalvariante werden nunmehr 50 Prozent des Grundbetrags pro Mehrling und Monat ausbezahlt (derzeit Fixbetrag von 218,- € in jeder Variante).
·         30+6 weiterhin 218,- €
·         20+4 --> 312,- €
·         15+3 --> 400,- €
·         12+2 --> 500,- €

NEU: Regelung für Alleinerziehende in Härtefällen

Alleinerziehende und besonders Frauen, die in einer akut schwierigen Situation sind, erhalten in allen Bezugsvarianten zusätzlich zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Partner verstirbt, schwer erkrankt, im Gefängnis ist, aber auch wenn Frauen von Gewalt in der Partnerschaft betroffen sind und der Partner polizeilich weggewiesen wurde. Weiters sollen auch Alleinerziehende mit einem monatlichen Einkommen von unter 1.200,- € und einem laufenden Unterhaltsverfahren das verlängerte Kinderbetreuungsgeld erhalten.

NEU: Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (nicht rückzahlbar)

Für Bezieher/innen einer Pauschalvariante mit einem Einkommen unter 5.800,- € bei Antragstellung. Die Höhe der Beihilfe beträgt 180,-€ /Monat für Alleinerziehende UND Paare. Die Zuverdienstgrenze für den/die Bezieher/in liegt bei der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 357,74,-€/Monat), für den/die Partner/in bei 16.200,- €/Jahr. Die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld kann maximal ein Jahr bezogen werden und ist im Gegensatz zum derzeitigen Zuschuss-Modell nicht rückzahlbar.

NEU: Stichtag für die neue Regelung

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die 1.000,- Euro Pauschalvariante gelten für Geburten ab 1. Oktober 2009 (= Stichtag), Anträge können aber erst mit 1.1.2010 gestellt werden. d.h. zum Bezug der neuen Varianten kann der Antrag für Geburten zwischen 1. Oktober 2009 und 31. Dezember 2009 erst mit 1.1.2010 gestellt werden. Für Zeiträume im Jahr 2009 erfolgen in diesem Fall keine rückwirkenden Zahlungen.

Für Anträge, die bis zum 31.12.2009 gestellt werden, stehen weiterhin die bereits vorhandenen Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3) zur Verfügung. Einmal beantragt, ist ein späterer Umstieg in eines der neuen Modelle (1.000,- € Pauschalvariante oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) nicht möglich.

Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Varianten und Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld erhalten Sie beim Familienservice unter 0800/240 262 (zum Nulltarif aus ganz Österreich).

http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Seiten/Aktuelles.aspx

 

 

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